Beitrag bei SWR Kultur Online: Wenn Bibliotheken warnen: Streit um kontroverse Bücher in Münster

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied vor wenigen Tagen, dass die lokale Stadtbücherei keinen negativ belegten Warnhinweis auf einem bestimmten Buch anbringen darf (Aktenzeichen: 5 B 451/25). Der 5. Senat des OVG gab damit in zweiter und letzter Instanz den Interessen des Investigativjournalisten und Filmemachers Gerhard Wisnewski Vorrang, der die Stadtbücherei auf Entfernung eines Einordnungshinweises sowie auf künftige Unterlassung verklagt hatte. Der Fall wirft Grundsatzfragen auf: Welche Verantwortung tragen öffentliche Bibliotheken in der Demokratie? Und wie gehen sie mit wissenschaftlich fragwürdigen Inhalten um? SWR Kultur online hat dazu vbnw-Vorsitzende, Heike Pflugner interviewt. Den vollständigen Bericht samt Statements lesen Sie hier. Auch der dbv hat sich zu diesem Fall mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Die Pressemitteilung des dbv finden Sie hier. Die Pressemitteilung zum Urteil des OVG Münster finden Sie hier.