SCHREIBLAND NRW FÜR KREATIVE KINDER UND JUGENDLICHE
© Literaturbüro NRW
Das Projekt „SchreibLand NRW“, das das Literaturbüro NRW und der vbnw im Herbst 2014 ins Leben gerufen haben, hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen das Handwerk des Schreibens nahezubringen und für das Kreative Schreiben schrittweise eine dem Musikbereich ähnliche Struktur aufzubauen.
Dafür gibt es zum einen auf der Website www.SchreibLand-NRW.de eine Datenbank mit Hinweisen auf Schreibwerkstätten und ähnliche Veranstaltungen verschiedener Anbieter. Zum anderen organisieren Öffentliche Bibliotheken in ihren Häusern Schreibwerkstätten unter der Leitung von Autor:innen. 2024 können wieder 100 NRW-Bibliotheken geförderte Werkstätten anbieten.
SchreibLand NRW wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes (MKW) finanziert, vom Literaturbüro NRW organisiert und vom vbnw unterstützt.
HIER GEHT ES ZUR WEBSEITE VON SCHREIBLAND NRW
www.SchreibLand-NRW.de: Tragen Sie hier Schreibwerkstätten ein, die Ihnen bekannt sind, lesen Sie Geschichten und Gedichte, die in den Werkstätten entstanden, und informieren Sie sich darüber, wo im Land Schreibwerkstätten angeboten werden.
INFORMATION FÜR BIBLIOTHEKEN
Die Ausschreibungsfrist für Öffentliche Bibliotheken in NRW, die 2024 vom Land geförderte Schreibwerkstätten durchführen möchten, ist abgelaufen. 100 Werkstätten werden 2024 finanziell unterstützt.
Förderkriterien [pdf]
Honorarvertrag Autor:innen [pdf]
Projektbericht [pdf]
Vereinbarung zur Durchführung [pdf]
Einwilligungserklärung für Bild-, Ton-, Video-, Textmaterial [pdf]
Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie eine Mail an Ronja Rast (schreibland@literaturbuero-nrw.de).
Tel.: 01575 – 9043808 (Di, Mi, Do 9 bis 12:30 Uhr; Mi 13 bis 15:30 Uhr)
Flyer, Plakate, Logo
Bibliotheken, die Schreibwerkstätten anbieten, erhalten kostenfrei folgende Werbemittel:
Flyer (druckfähig) [pdf]
Plakat (druckfähig) [pdf]
Logo „Schreibfeder“ [pdf]
Logo „Schreibfeder“ [png]
(Bitte beachten Sie, dass Logos und Werbematerial ausschließlich für die Bewerbung von den vom MKW geförderten Schreibwerkstätten verwendet werden dürfen.)